
Erwachsene, die über eine berufliche oder ausserberufliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren verfügen, können zu einem Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) zugelassen werden, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als durch eine berufliche Grundbildung erworben haben. Diese Möglichkeit, gestützt auf Artikel 32 des Berufsbildungsgesetzes, wird in diesem Heft einfach und übersichtlich erläutert und illustriert.
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