
Erwachsene, die über eine berufliche oder ausserberufliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren verfügen, können zu einem Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) zugelassen werden, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als durch eine berufliche Grundbildung erworben haben. Diese Möglichkeit, gestützt auf Artikel 32 des neuen Berufsbildungsgesetzes, wird in diesem Heft einfach und übersichtlich erläutert und illustriert. Es war vergriffen und wurde nun in einigen Punkten aktualisiert.
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Wie weiter nach der beruflichen Grundbildung? (pdf, 5.8 MB)